Seit mehr als zehn Jahren beschäftigt der Axel Springer Verlag die Gerichte Deutschlands mit einem Rechststreit, in dem es um die angebliche Veränderung ihres Webseiten-Codes (HTML) durch Werbeblocker geht. Der Verlag geht dabei sogar so weit, der Eyeo GmbH vorzuwerfen, eine unberechtigte Umarbeitung eines Computerprogramms im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG durchzuführen, und nimmt die Eyeo GmbH daher auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch.
Der besagte Paragraph 69c besagt folgendes:
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
- 1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;
- 2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
- 3. jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts;
- 4. die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe eines Computerprogramms einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Mozilla, bekannt für ihren Browser Firefox oder den Mailclienten Thunderbird, hat zu dieser Thematik einen eindringlichen (leider englischsprachigen Artikel verfasst, in dem Mozilla vor der Einschränkung der Freiheit, Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer warnt.
Diesen Artikel habe ich für Euch einmal ins Deutsche übersetzt und auf einer gesonderten Seite abgebildet.
HIER findet Ihr diese Übersetzung